Grundsätzlich sind Erd- und Feuerbestattung in Deutschland gleichgestellt.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Kremationsofen unter Zuführung von Energie eingeäschert. Aus ökologischen Gründen fordern die Krematorien für den Kremationssarg bestimmte Spezifikationen. Die Aschenreste werden in einer Aschenkapsel geborgen und mit einem Deckel verschlossen, der den Namen des Toten, das Sterbe-, Geburtsdatum und Krematoriumeinäscherungsdatum trägt.
Zur Beisetzung wird meistens eine Urne verwendet, mancherorts ist sie aber nur in Wahlgräbern erlaubt, da sie je nach Materialbeschaffenheit schwer vergänglich sind.
Die Bestattungsfeier kann entweder vor der Einäscherung stattfinden oder anlässlich der Beisetzung der Urne. Für die Bestattungsfeier vor der Einäscherung ergibt sich daraus die Schwierigkeit, dass sie nicht richtig abgeschlossen werden kann; für die Bestattungsfeier anlässlich der Urnenbeisetzung gilt, dass sie im Extremfall erst Wochen nach dem Todesfall - und damit für die Hinterbliebenen sehr spät - stattfindet.
Im Allgemeinen gilt die Feuerbestattung gegenüber der Erdbestattung als preiswerter, doch muss dies nach den örtlichen Gegebenheiten sorgfältig geprüft werden.