Die Seebestattung setzt in Deutschland die Kremation voraus und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Urne wird in ausgewiesenen Gebieten der Nord- und Ostsee abgelassen. Man bedient sich dabei der Dienste sogenannter Seebestattungsreedereien. Die Angehöringen können der Beisetzung vom Schiff aus beiwohnen.
Sie erhalten auch eine Seekarte mit den Koordinaten, wo die Beisetzung stattgefunden hat. Außerdem werden Jahrgedächtnisfahrten angeboten, an denen die Angehörigen an die Stelle der Beisetzung fahren können.
Die Seebestattung ist nach deutschem Bestattungsrecht die einzige Ausnahme vom geltenden Friedhofszwang;
sie bedarf einer besonderen Genehmigung.